• Um Ihre Interessen in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, ist regelmäßig die Erteilung einer Vollmacht erforderlich. Damit wird Ihr Bevollmächtigter - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Schreiber - in die Lage versetzt, rechtswirksame Erklärungen für Sie abzugeben bzw. entgegenzunehmen.

  • In der rechten Spalte stehen zwei Vollmachtsformulare zum Download bereit. Das erste Vollmachtsformular ist für Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren, sowie Verfahren gegenüber den Sozialversicherungsträgern und vor den Sozialgerichten bestimmt.

  • Die arbeitsrechtliche Vollmacht bezieht sich auf die anwaltliche Vertretung gegenüber Arbeitsvertragspartnern, von Betriebsräten und Personalräten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

  • Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gilt die Besonderheit, dass keine Kostenerstattungsverpflichtung gegen den Prozessgegner besteht. Dies gilt auch dann, wenn man den Prozess in erster Instanz in vollem Umfang gewinnt. Hierauf bezieht sich der "Hinweis Kosten Arbeitsgericht". Besteht eine Rechtschutzversicherung, ist diese regelmäßig eintrittspflichtig mit Ausnahme einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

  • Die Anforderungen, sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit im Falle einer Kündigung Arbeit suchend bzw. arbeitslos zu melden, sind zwischenzeitlich erheblich verschärft worden. Nähere Details können Sie dem "Hinweis Agentur für Arbeit" entnehmen.

  • Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Schreiber oder seine Mitarbeiterinnen.
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FORMULARE / HINWEISE