Was ist ein "Abwicklungsvertrag"?

Mit "Abwicklungsvertrag" wurde in der Vergangenheit oft ein Vertrag gekennzeichnet, der im Anschluss an eine Kündigung zur Vermeidung eines Kündigungsrechtsstreits geschlossen wurde und mit dem das Arbeitsverhältnis zu dem in der Kündigung bestimmten Endzeitpunkt "abgewickelt" werden sollte. In der Regel wurde in einem solchen Vertrag auch die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes vereinbart. Im Gegensatz zum "Aufhebungsvertrag", dem eine Kündigung nicht zwangsläufig vorangegangen sein musste, sollte der "Abwicklungsvertrag" nur das bereits durch die Kündigungserklärung des Arbeitgebers vorbereitete Ende des Arbeitsverhältnisses und seine Modalitäten regeln.

 

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Abwicklungsvertrag

 


Ende des "Abwicklungsvertrages" ?

Bundessozialgericht (BSG) vom 18.12.2003:
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch einen nach Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung geschlossenen "Aufhebungs-" oder "Abwicklungsvertrag" bei Zahlung einer Abfindung quittiert die Agentur für Arbeit nach Ansicht des BSG zu Recht entsprechende Vereinbarungen oft mit einer Sperrzeit.

Am 12.07.2006 hat das BSG allerdings angekündigt, im Falle von betrieblich bedingten Aufhebungsverträgen, bei denen im Übrigen die Kündigungsfrist beachtet wird, einen wichtigen Grund für deren Abschluss anzuerkennen, wenn die Abfindungshöhe die in § 1 a KSchG vorgesehene nicht überschreitet. Dann tritt möglicherweise keine Sperrzeit ein.