Rechtliche Auswirkungen des Verlustes der Fahrerlaubnis auf das Arbeitsverhältnis
Da der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nur für solche Regelverstöße belangen kann, die einen direkten Bezug zu deren beruflicher Tätigkeit haben, reicht eine private Trunkenheitsfahrt mit der Folge des Führerscheinverlusts jedenfalls in der Regel nicht aus, um das Arbeitsverhältnis wirksam zu kündigen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verlust der Fahrerlaubnis in der Konsequenz dazu führt, dass die betreffenden Mitarbeiter ihren Job nicht mehr ausüben können. In solchen Fällen droht je nach Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis durchaus eine personenbedingte Kündigung, wenn die betreffenden Mitarbeiter nicht anderweitig während der Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis im Betrieb eingesetzt werden können.
Hierzu hat das BAG in seinem Urteil vom 04.06.1997 (2 AZR 526/96) ausgeführt, dass selbst eine hochgradige Alkoholisierung im Privatbereich mit der Konsequenz des Verlustes der Fahrerlaubnis nicht zwangsläufig Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit des Arbeitnehmer zulässt. Dies kann sogar bei einem Straßenbahnfahrer gelten.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Schreiber |
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