1. Aktuelle Tarifverträge und Gesetze


01.01.2015:
Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie regelt den Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Stunde.

01.01.2012: Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung wird von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent gesenkt.

Das 1. Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom 28.04.2011 (BGBl I, 642) soll den Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung verhindern. Es soll insbesondere die Ausgliederung von Arbeitsplätzen auf ein Verleihunternehmen zum Zwecke der Lohnkostensenkung und des anschließenden Rückverleihs („Drehtüreffekt“) verhindern. Ab 01. Dezember 2011 haben Leiharbeitnehmer darüber hinaus einen Anspruch auf Auskunft gegen den Entleiher über freie Arbeitsplätze (§ 13a AÜG) und auf Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen oder –diensten bem Entleiher (§ 13b AÜG). Schließlich soll die Einhaltung des neuen Mindestlohns für die Zeit- und Leiharbeit künftig behördlich kontrolliert werden können.

01.07.2008:
Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden um 0,25 Prozentpunkte angehoben. Bei akut auftretenden Pflegesituationen haben Arbeitnehmer jetzt das Recht, bis zu 10 Arbeitstagen der Arbeit entschuldigt fern zu bleiben, wenn für einen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege organisiert oder dessen sofortige pflegerische Versorgung sichergestellt werden muss. Sozialversicherungsrechtlich besteht das Beschäftigungsverhältnis ununterbrochen fort (§ 2 PflegeZG).

Beschäftigt der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer, kann zur Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung eine bis zu 6 Monate dauernde Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) in Anspruch genommen werden. Mit Beginn dieser Pflegezeit endet allerdings das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis. Die betreffende Person mss sich in dieser Phase also anderweitig versichern.

08.04.2008: Durch das siebte Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde die maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I verlängert. Rückwirkend ab dem 01.01.2008 erhalten Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren maximal 15 Monate Arbeitslosengeld I, wenn sie eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten haben. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres verlängert sich die Zahldauer des Bezuges auf 18 Monate bei zurückliegender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von mindestens 36 Monaten. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate Bezugsdauer (Bedingung: Vorversicherungszeit 48 Monate).

01.04.2008
: § 2 Absatz 1 a des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) regelt jetzt, dass für arbeitsrechtliche Streitigkeiten auch das Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Die Regelung dient der Umsetzung von Artikel 19 Nr. 2 a der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit. Begünstigt werden von der Neuregelung vor allem Beschäftigte im Bereich der Gebäudereinigung und im Außendienst.

Seit dem 01.05.2007 kann die frühzeitige Meldung als Arbeitsuchender (§ 37 SGB III) auch fernmündlich erfolgen, wenn im Anschluss daran ein Termin zur persönlichen Meldung mit der Agentur für Arbeit vereinbart wird.

Am 18.04.2007 ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) vom 12.04.2007 in Kraft getreten. Es löst insbesondere die Rregelungen über die Befristung von Arbeitsverhältnissen in den §§ 57 a ff. HRG ab. Nun wird auch das "nicht-wissenschaftliche Personal" erfasst. Das Gesetz ermöglicht bei einer Drittmittelfinanzierung die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Für bis zum 17.04.2007 abgeschlossene Arbeitsverträge gelten allerdings die bisherigen Rechtsvorschriften fort.

Am 18.08.2006 ist das AGG ("Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz") in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG vom 29.06.2000, 2000/78/EG vom 27.11.2000 und 2004/113/EG vom 13.12.2004 in Nationales Recht.

Am 01.01.2006 trat das "Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" in Kraft. Abfindungen sind jetzt nicht mehr steuerbegünstigt.

Am 01.01.2005 trat das unter "Hartz IV" bekannte 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) wurde am 19.11.2004 wieder in der "Kohl`schen Fassung" eingeführt.

 

2. Wichtige arbeits- und sozialrechtliche Gesetze und Bestimmungen

 

3. Ergänzende Hinweise

 

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GESETZE

TARIFVERTRÄGE

 


Tipps und Hinweise


Neuregelungen

Die Verordnungen über die neuen Mindestlöhne wurden und werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.